Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 kommen Betreiber von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) in den Genuss einiger Verbesserungen, was Installation, Betrieb und Versteuerung angeht. Das ist besonders interessant für Privatpersonen, weil der bürokratische Aufwand reduziert wird und finanzielle Vorteile winken. Wir von M. S. Systemintegration haben die wichtigsten Änderungen des EEG 2023 für Photovoltaik kompakt für Sie zusammengetragen.
Zunächst einmal: Was ist überhaupt das EEG 2023?
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz gibt es seit dem Jahr 2000 mit dem Ziel, Strom aus regenerativen Quellen zu fördern und auszubauen. So beabsichtigt der Gesetzgeber, bevorzugt nachhaltigen Strom ins allgemeine Netz einzuspeisen. Doch im Laufe der Zeit wurde das EEG wiederholt angepasst, was viel Bürokratie und einige Einschränkungen mit sich gebracht hat.
Schon 2021 hat eine EEG-Novelle die ersten Hürden für eine wirtschaftliche Nutzung von Solaranlagen beseitigt. Dabei ist zum Beispiel die EEG-Umlage entfallen. Sie ist die Differenz zwischen der gezahlten Einspeisevergütung und dem am Strommarkt erhaltenen Preis. Sie wurde Endverbrauchern auf den Strompreis aufgeschlagen – sogar, wenn man den mit der eigenen Photovoltaik-Anlage produzierten Solarstrom selbst verbraucht hat.
Das EEG 2023 bringt nun zusätzlich einen Abbau der Bürokratie und erfreuliche steuerliche Änderungen für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen mit sich. Am 30.07.2022 sind die ersten Neuerungen in Kraft getreten, seit dem 01.01.2023 sind alle Änderungen der EEG-Novelle gültig.
Was ändert sich mit dem EEG 2023 für Photovoltaik?
Die Änderungen des EEG 2023 für Photovoltaik-Anlagen beinhalten zahlreiche Verbesserungen und Vereinfachungen für Personen, die regenerativen Strom selbst erzeugen und nutzen. Dadurch wird es insbesondere für Privatpersonen attraktiver, Solaranlagen auf dem eigenen Dach zu installieren.
Was ändert sich nun genau mit dem EEG 2023? Die Neuerungen im Überblick
Abschaffung der 70-Prozent-Regelung
Vor dem EEG 2023 durften Betreiber von Photovoltaik-Anlagen maximal 70 Prozent der Nennleistung ins Stromnetz einspeisen. Seit dem 15.09.2022 gilt dies für Neuanlagen bis 25 kWp* (Kilowatt-Höchstleistung) nicht mehr. Mit dem 01.01.2023 entfällt die 70-Prozent-Regel auch für Bestandsanlagen bis 7 kWp. Das heißt: Durch das EEG 2023 kann Strom aus Photovoltaik-Anlagen zu 100 Prozent ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden.
*Kilowattpeak (Einheit für die theoretische Höchstleistung einer Photovoltaik-Anlage)
Steuerliche Änderungen für Photovoltaik
Zum EEG 2023 gehören auch steuerliche Änderungen für Photovoltaik-Anlagen. So sind sowohl die Einnahmen durch die Einspeisevergütung als auch die Entnahme für die Selbstversorgung künftig steuerfrei:
- bei Einfamilienhäusern: Anlagengröße bis zu 30 kWp
- bei Mehrfamilienhäusern: Anlagengröße bis 15 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit (insgesamt bis 100 kWp)
Außerdem wird die Grenze für die Befreiung von der Ertrags- und Gewerbesteuer angehoben – von 10kWp auf 30 kWp. Und auch bei der Umsatzsteuer gibt es positive steuerliche Veränderungen: Werden Photovoltaik-Anlagen in Wohnungen oder öffentlichen Gebäuden installiert, entfällt die Umsatzsteuer bei Lieferung und Installation der Anlagen inkl. Komponenten und Speicher.
Tipp für private Betreiber von PV-Anlagen: Bei Anlagen bis 30 kWp bieten Steuerhilfevereine ihre finanzielle Unterstützung an.
Sie sehen also, dass die steuerlichen Änderungen des EEG 2023 für Photovoltaik-Anlagen-Betreiber einige Vorteile mit sich bringen, die den Betrieb einer Solaranlage deutlich lukrativer und günstiger machen.
Installation zweiter Solaranlagen
Wer ein großes Dach hat, kann doppelt profitieren. Seit dem EEG 2023 können Photovoltaik-Anlagen zur Eigenversorgung und Volleinspeisung auch parallel installiert werden. Zwar müssen sie technisch voneinander getrennt sein, also jeweils über einen eigenen Wechselrichter verfügen, doch durch die Kombination ist eine Vollbelegung des Daches für Privatpersonen nun besonders interessant. Denn sie können die höhere Einspeisevergütung der Volleinspeiseanlage erhalten und sich gleichzeitig mit Solarstrom selbst versorgen. Auch eine Nachrüstung ist hierbei denkbar! Übrigens galt bislang ein zeitlicher Abstand von 12 Monaten zwischen der Installation zweier Anlagen – dieser entfällt nun ebenfalls.
Vereinfachter Netzanschluss
Bislang musste der Netzbetreiber bei Inbetriebnahme von Solaranlagen bis 30 kWp anwesend sein – das ist nur noch in wenigen Ausnahmefällen notwendig. Stattdessen stellt man frühzeitig den Antrag auf Netzanschluss und der Netzbetreiber muss lediglich seine schriftliche Zusage geben. Dies vereinfacht und beschleunigt den Prozess immens.
Für einen noch simpleren Netzanschluss sollen Netzbetreiber zukünftig weitestgehend einheitlich gestaltete Webportale anbieten, in denen Interessenten den Anschluss ihrer Photovoltaik-Anlage beantragen und alle notwendigen Unterlagen bequem online einreichen können. Umgesetzt werden soll dieser Standard im Laufe der nächsten Jahre.
Installation im Garten
Was sich durch das EEG 2023 zudem ändert, ist, dass die Förderung für PV-Anlagen bis 20 kWp jetzt auch bei einer Installation im Garten gilt. Allerdings muss hierfür zunächst nachgewiesen werden, dass das Dach sich nicht zur Anbringung einer Solaranlage eignet. Doch Vorsicht: Auch wenn der Garten wie gute Alternative wirkt, muss das Baurecht beachtet werden. Möglicherweise ist eine Baugenehmigung nötig, um die Photovoltaik-Anlage installieren zu dürfen. Informieren Sie sich deswegen unbedingt vorher bei der Bauaufsichtsbehörde Ihrer Gemeinde!
Höhere Einspeisevergütung
Erzeuger erhalten ab 2023 höhere Vergütungen, wenn sie den mit der eigenen Anlage generierten Strom komplett oder anteilig ins allgemeine Netz einspeisen. Das gilt sowohl für die Volleinspeisung als auch für Anlagen, die zum Teil zur Eigenversorgung genutzt werden. Dies ist als Anreiz gedacht, mehr Solaranlagen zu installieren, die kaum oder gar nicht zur Eigenversorgung genutzt werden. Bei der Vergütung spielt nach wie vor die Größe der Photovoltaik-Anlage eine Rolle.
(Stand 04/2023) |
Volleinspeiseanlagen |
Eigenversorgungsanlagen |
Anlagen bis 10 kWp |
13,0 Cent pro kWh |
8,2 Cent pro kWh |
Bei größeren Anlagen: Anteil ab 10kWp |
10,9 Cent pro kWh |
7,1 Cent pro kWh |
Quelle: verbraucherzentrale.de
Hinweis: Andere Websites nennen hier womöglich Werte von 13,4 bzw. 8,6 Cent für Anlagen bis 10 kWp (Kilowatt-Höchstleistung). Diese Summen werden gezahlt, wenn Erzeuger ihren Strom an einen Direktvermarkter verkaufen. Dies kommt bei kleinen Photovoltaik-Anlagen jedoch kaum vor, weil es nicht lukrativ genug ist. Deshalb berufen wir uns auf die Zahlen der Verbraucherzentrale.
Der Betrag der Einspeisevergütung ist bisher monatlich gesunken. Damit ist durch das EEG 2023 Schluss. Wer eine Photovoltaik-Anlage neu installieren möchte, muss dieses Jahr (2023) keine Sorge wegen fallender Preise haben, weil die monatliche Degression bis 2024 ausgesetzt ist. Zeitliche Verzögerungen beim Bau der PV-Anlage bergen in dieser Hinsicht also keinen finanziellen Nachteil – egal, wann die Anlage in diesem Jahr in Betrieb genommen wird. Auch danach gibt es Grund zur Freude: Die Einspeisevergütung wird ab 2024 nur noch halbjährlich sinken anstatt wie bisher monatlich.
Übrigens: Der Eigenverbrauch ist im direkten Vergleich meist rentabler, da man zwar einen geringeren Vergütungssatz bekommt, dafür aber Stromkosten bei den Netzbetreibern spart, indem man seinen eigenen Strom produziert.
Fazit: Das bringt das EEG 2023 für Photovoltaik
Wer mit dem Gedanken spielt, eine Solaranlage auf dem eigenen Dach zu installieren, dem hat das EEG 2023 den Weg geebnet. Photovoltaik-Anlagen sind durch einen aktiven Abbau von Bürokratie und steuerliche Änderungen besonders für Privatpersonen sehr attraktiv geworden. M. S. Systemintegration steht Ihnen gerne als Experte für Photovoltaik zur Verfügung und unterstützt Sie beim gesamten Prozess – von der Planung über die fachgerechte Montage und Installation bis hin zur regelmäßigen Wartung und Reparatur. Nutzen Sie die Vorteile des EEG 2023 und setzen Sie auf Photovoltaik. Wir unterstützen Sie gerne dabei!